Doppelt beraten, doppelt gespart:

Unternehmenserfolg plus Vorsorgevorteil für Ihr Unternehmen und Ihr Team!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier möchte ich mich Ihnen als Ihr Experte für integrierte Unternehmens- und Vorsorgeberatung vorstellen und Ihnen die Bedeutung einer professionellen dualen Unternehmensberatung nahebringen. 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, unterstützt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie den Europäischen Sozialfonds Plus, bieten wir Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, Ihr Unternehmen auf den nächsten Erfolgskurs zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Geschäft auf das nächste Level bringen und gleichzeitig für umfassenden Schutz sorgen. Wir sind Ihr Navigator im Dschungel der Unternehmensführung und der Vorsorgewelt, der Sie sicher zu nachhaltigem Erfolg und optimaler Absicherung führt. Wir sind Ihr ultimativer Partner für eine ganzheitliche Beratungsleistung, der kombiniert die strategische Unternehmensführung mit maßgeschneiderter Vorsorgeberatung verbindet. Gemeinsam bieten wir Ihnen eine einzigartige Beratungsexpertise, die Ihr Unternehmen nicht nur wachsen lässt, sondern es auch gegen alle Unwägbarkeiten absichert. Entdecken Sie mit uns den Weg zu einem gesicherten Erfolg und einer strahlenden Zukunft für Ihr Unternehmen.

Vorteile der dualen Unternehmensberatung:

  • Strategische Weitsicht: Erhalten Sie Einblicke in Marktchancen und -risiken, die Ihnen helfen, langfristig zu planen und zu wachsen.
  • Effizienzsteigerung: Optimieren Sie Ihre internen Prozesse, um Kosten zu senken und die Produktivität zu erhöhen.
  • Wettbewerbsvorteil: Nutzen Sie das Fachwissen unserer Berater, um sich von Ihren Mitbewerbern abzuheben.
  • Förderung von Innovation: Entwickeln Sie neue Produkte oder Dienstleistungen und erschließen Sie neue Märkte.

Inhalte der Beratung:

  • Analyse der Ist-Situation: Eine detaillierte Bewertung Ihrer aktuellen Unternehmenslage.
  • Zieldefinition: Klare Formulierung Ihrer Unternehmensziele und der Schritte zu deren Erreichung.
  • Maßnahmenplan: Praktische Handlungsempfehlungen und Zeitpläne zur Umsetzung der Beratungsergebnisse.
  • Finanzplanung: Übersicht über finanzielle Aspekte, inklusive Budgetierung und Investitionsplanung sowie Vorsorgeplanung.

Vorsprung durch Beratung

Nutzen Sie unser Know-how und staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80%!

Förderung und Eigenleistung:

  • Zuschüsse: Profitieren Sie von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die bis zu 80% der Beratungskosten abdecken.
  • Eigenleistung: Ihr Beitrag zur Beratung besteht in der Bereitstellung interner Ressourcen und der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
 

Nutzungshäufigkeit:

  • Maximale Anzahl: Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen.
  • Jährliche Nutzung: Es ist möglich, nicht mehr als zwei geförderte Beratungen pro Jahr in Anspruch zu nehmen.

Ich lade Sie ein, diese Chance zu nutzen und gemeinsam mit uns den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft zu legen. Für das weitere Vorgehen zur Antragstellung lassen Sie uns einen gemeinsamen Termin vereinbaren.

Die hier beschriebene duale Beratung ist insbesondere an Unternehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gerichtet. Auch für Privatpersonen, Familien und private Haushalte haben wir ein wissenschaftlich fundiertes und unabhängiges Angebot: Die Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte nach der anerkannten DIN 77230 als Blutbild Ihrer finanziellen Gesundheit. Als ausgebildeter und durch das Institut für Finanznorm DEFINO zertifizierter Spezialist biete ich Ihnen die Möglichkeit der ganzheitlichen Analyse.  Unabhängig von Beraterinteressen und Verkaufsabsichten – Neutral in der Betrachtung Ihrer Absicherung.

  • Fachwissen: Mein Studium, mein Erfahrungsschatz und meine beruflichen Qualifikationen ermöglichen es mir, das Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ effektiv umzusetzen.
  • Erfahrung: Durch meine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Branchen kenne ich die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen genau.
  • Individuelle Beratung: Ich biete maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Gemeinsam mit einem starken Team mit unterschiedlicher Fachgebietsausprägung wird für Sie das passende Ergebnis erarbeitet.
  • Vorsorgeberatung: Als geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) verfüge ich über die nötige Fachexpertise, um einen aussagekräftigen Vorsorgeplan für Sie und Ihr Unternehmen zusammenzustellen.
  • Umfassende Beratung: Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Stärkung der Erfolgsaussichten: Durch strategische Planung und Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse.
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit: Mit innovativen Ansätzen und Anpassung an Marktveränderungen.
  • Förderung der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit: Durch Personalentwicklung und effiziente Organisationsstrukturen.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Die Kosten für meine Beratung werden durch das Förderprogramm erheblich reduziert.
  • Keine Rückzahlung: Der gewährte Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, was eine finanzielle Entlastung für Ihr Unternehmen bedeutet.

Die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sind wie folgt:

  • Rechtliche Selbständigkeit: Das Unternehmen muss rechtlich selbständig sein.
  • Gewerbliche Wirtschaft oder Freie Berufe: Es muss im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sein.
  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb: Sowohl der Unternehmenssitz als auch der Geschäftsbetrieb müssen in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
  • Antragsstellung: Die Antragstellung sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises und weiterer Unterlagen erfolgt über das Online-Portal.
  • Maximale Anzahl der Beratungen: Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Diese Kriterien stellen sicher, dass die Fördermittel gezielt kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, die Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung suchen.

Nicht nur große Betriebe, sondern auch bzw. gerade als Einzelunternehmer können Sie von der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ profitieren. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, einschließlich Einzelunternehmen. Die Förderung unterstützt Sie dabei, qualifizierte Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken.

Auch Freiberufler können von der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ profitieren. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Angehörige der Freien Berufe, die rechtlich selbständig sind und ihren Unternehmenssitz sowie Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Die Förderung unterstützt Sie dabei, qualifizierte Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen, die nicht durch das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gefördert werden, umfassen:

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung: Diese sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Unternehmen der Fischerei und Aquakultur: Auch diese Branchen sind von der Förderung ausgenommen.
  • Unternehmen mit Kumulierungsverbot: Beratungsmaßnahmen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, sind nicht förderfähig.
  • Rückwirkende Förderung: Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen, und zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Diese Einschränkungen stellen sicher, dass die Fördermittel gezielt den kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, die die Kriterien erfüllen und Unterstützung bei ihrer Entwicklung benötigen.

Die Dauer einer Unternehmensberatung im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist auf maximal fünf Tage bzw. 40 Stunden begrenzt. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Beratungen effizient und zielgerichtet durchgeführt werden, um den Unternehmen den größtmöglichen Nutzen zu bieten.

Kompetenz mal zwei:

Wir bringen Ihr Unternehmen und Ihre Absicherung voran!

Ich bin überzeugt, dass ich mit meiner Qualifikation und Erfahrung der ideale Partner für Ihr Unternehmen bin. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen.

Was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesen „wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen“, die in der Beratung beantwortet werden sollen? 
Diese vier Bereiche sind wesentliche Aspekte der Unternehmensführung, die für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein können. Ich möchte Ihnen hier ein paar Beispiele nennen, die evtl. auf Ihren Betrieb zutreffen können.

    • Preiskalkulation: Wie werden Preise für Dienstleistungen oder Produkte kalkuliert, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig Gewinne zu erzielen?
    • Marktanalyse: Wie ist die aktuelle Marktsituation und wie kann der Betrieb darauf reagieren, um Aufträge zu sichern und Umsätze zu steigern?
  • Fördermittel: Welche staatlichen Förderprogramme stehen zur Verfügung und wie können diese für den Betrieb genutzt werden?
  • Investitionen: Wie können Investitionen in Ausrüstung oder Technologie finanziert werden, um die Effizienz zu steigern?
  • Mitarbeiterführung: Wie können Mitarbeitergespräche geführt werden, um Motivation und Zufriedenheit zu fördern?
  • Weiterbildung: Welche Möglichkeiten gibt es für die Weiterbildung der Mitarbeiter, um deren Fähigkeiten und die Qualität der Arbeit zu verbessern?
  • Datenschutz: Wie kann der Betrieb die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen?
  • Arbeitsabläufe: Wie können Arbeitsabläufe optimiert werden, um Zeit zu sparen und die Produktivität zu erhöhen?

Diese Beispiele zeigen, wie vielfältig und komplex die Herausforderungen in einem Betrieb sein können und wie wichtig eine durchdachte Unternehmensführung ist.

Zukunft gestalten - Risiken minimieren

Unternehmensberatung, die sich doppelt auszahlt!

Das besondere an unserer dualen Unternehmensberatung ist tatsächlich die Kombination aus strategischer Unternehmensberatung und integrativer Vorsorgeplanung. Die genaue Anzahl von Experten in Deutschland, die sowohl in den Bereichen Unternehmensführung als auch in Vorsorgefragen versiert sind, ist nicht direkt verfügbar. Die Kombination dieser Fachgebiete ist besonders wertvoll für Unternehmen, die eine umfassende Beratung suchen, um ihre Risiken zu managen und ihre Geschäftsstrategien zu optimieren.

Stärken Sie Ihr Unternehmen –

mit strategischer Beratung und solidem Versicherungsschutz!

Arbeitgeber, die Kunden eines Beraters sind, der sich sowohl in Unternehmensführung als auch in Vorsorgefragen gut auskennt, genießen mehrere Vorteile:

  1. Ganzheitliche Beratung: Sie erhalten eine umfassende Beratung, die sowohl strategische als auch risikobezogene Aspekte des Unternehmens abdeckt.
  2. Effizienzsteigerung: Durch die Kombination von Kenntnissen in beiden Bereichen kann der Berater Prozesse optimieren und somit zur Effizienzsteigerung des Unternehmens beitragen.
  3. Risikominimierung: Ein versierter Berater kann helfen, Risiken zu identifizieren und durch geeignete Versicherungsprodukte zu minimieren.
  4. Wettbewerbsvorteil: Durch die Beratung können Arbeitgeber Wettbewerbsvorteile erlangen, indem sie attraktive Versicherungspakete für Mitarbeiter anbieten und so qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen und halten.
  5. Anpassungsfähigkeit: Unternehmen können sich besser an Veränderungen anpassen, wenn sie in beiden Bereichen gut beraten sind.

Diese Vorteile können dazu beitragen, dass Unternehmen nicht nur ihre unmittelbaren operativen Ziele erreichen, sondern auch langfristig erfolgreich und wettbewerbsfähig bleiben.

Am Ende der Beratung steht der Verwendungsnachweis

Um die Förderung abschließen zu können und tatsächlich die möglichen Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ zu erhalten, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Aber was genau ist das?

Ein Verwendungsnachweis ist ein Dokument, das nach Abschluss eines mit öffentlichen Mitteln finanzierten Vorhabens eingereicht wird. Es dient dazu, zu belegen, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Dieser Nachweis ist wichtig, um Subventionsbetrug zu vermeiden und kann aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis bestehen.

Der Sachbericht enthält eine detaillierte Darstellung der Durchführung der Arbeiten oder Aufgaben und soll dem Prüfer einen Einblick in das abgerechnete Vorhaben liefern. Der zahlenmäßige Nachweis listet alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt auf und muss nachvollziehbar sein.

Banken oder Vergabestellen prüfen diese Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Gelder wie vorgesehen verwendet wurden und nicht zweckentfremdet wurden.

Natürlich kann ich Ihnen bestätigen, dass ich den Verwendungsnachweis für die im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erhaltenen Fördermittel professionell und gewissenhaft verfasse. Dieser Nachweis ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung und dient dazu, Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.

Aufbau des Verwendungsnachweises:

  1. Einleitung:
    • Kurze Beschreibung des geförderten Projekts.
    • Darlegung der Ziele, die mit der Beratung erreicht werden sollten.
  2. Sachbericht:
    • Detaillierte Darstellung der durchgeführten Beratungsleistungen.
    • Beschreibung der erzielten Ergebnisse und des Nutzens für Ihr Unternehmen.
  3. Zahlenmäßiger Nachweis:
    • Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beratung angefallen sind.
    • Belege und Rechnungen, die die angegebenen Kosten nachvollziehbar machen.
  4. Schlussfolgerung:
    • Bewertung, inwiefern die Beratung zur Erreichung der Unternehmensziele beigetragen hat.
    • Ausblick auf weitere Schritte und Maßnahmen, die aufgrund der Beratungsergebnisse empfohlen werden.

Sie können sich darauf verlassen, dass ich alle erforderlichen Informationen sorgfältig und korrekt zusammenstelle, um den Anforderungen des Förderprogramms gerecht zu werden. Mein Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten, sodass Sie sich voll und ganz auf die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Die private Finanzanalyse

Wissenschaftlich

Die oben beschriebene duale Beratung ist insbesondere an Unternehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gerichtet.

Auch für Privatpersonen, Familien und private Haushalte haben wir ein wissenschaftlich fundiertes und unabhängiges Angebot: Die Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte nach der anerkannten DIN 77230 als Blutbild Ihrer finanziellen Gesundheit.

Als ausgebildeter und durch das Institut für Finanznorm DEFINO zertifizierter Spezialist biete ich Ihnen die Möglichkeit der ganzheitlichen Analyse.
Unabhängig von Beraterinteressen und Verkaufsabsichten – Neutral in der Betrachtung Ihrer Absicherung.
Die versierte Analyse kann Ihnen helfen, persönliche Risiken zu identifizieren, um diese im Anschluss durch die Auswahl geeigneter Absicherungen minimieren zu können.

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de

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