betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Du kannst Dich heute leider nicht mehr allein auf die gesetzliche Rente verlassen.

Deshalb ist es sinnvoll, alle 3 Bausteine im Deutschen Rentensystem zu nutzen. Einer davon ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). 

Was viele nicht wissen: Dein Chef ist verpflichtet, Deine Beiträge mit mindestens 15% zu bezuschussen. Mehr geht natürlich immer.
Dadurch hast Du einen Verzinsungseffekt Deines eigenen Geldes, der erheblich über den üblichen Zinsen liegt.

Auch Dein Chef kann solche Vorsorgeverträge positiv für seine Bilanzen nutzen. Lass uns deshalb gerne über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sprechen. Hier hast Du nicht nur die Chance, Deinen Chef an der Altersvorsorge zu beteiligen, sondern auch eine „versteckte“ Gehaltserhöhung herauszuholen.

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Die Grundlagen der bAV

Neben der Grundversorgung z. B. durch die Gesetzliche Rentenversicherung, der ergänzenden Eigenvorsorge durch private Rentenversicherungen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) der dritte „Baustein“ im Konzept der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Ein sehr oft gewählter Weg der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung
auf das Leben des Arbeitnehmers ab. So übernimmt ein Versorgungsträger, z.B. die INTER Versicherungsgruppe, sämtliche Risiken der betrieblichen Altersversorgung.

Der Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes bezieht sich ausdrücklich auf „Arbeitnehmer“. Nach § 17 Abs. 1 BetrAVG sind dies Arbeiter und Angestellte einschließlich der zur Berufsausbildung Beschäftigten, sowie auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, denen aber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung“ aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind“.

Soviel bringt Dir der Zuschuss vom Chef

Arbeitsgeber zahlt 100,00 €
Du zahlst 0,00 € *
Tolles Geschenk!
Arbeitsgeber zahlt 100,00 €
Du zahlst 100,00 € *
Sehr gute Lösung!
Arbeitsgeber zahlt 50,00 €
Du zahlst 100,00 € *
Gute Lösung!
Arbeitsgeber zahlt 15,00 €
Du zahlst 100,00 € *
gesetzliche Vorgabe! **
Arbeitsgeber zahlt 0,00 €
Du zahlst 100,00 € *
in der Regel nicht zuläßig! ***

* von Deinem Bruttogehalt

** Wenn Dein Chef nur den Mindestanteil von 15% übernimmt, dann lass uns, am besten mit der Personalabteilung im Unternehmen, über die Möglichkeiten sprechen, wie wir das Geld für Dich vorteilhaft und gewinnbringend platzieren können. Sollte es keine passenden Varianten geben, so bietet die INTER auch gute ETF-Sparpläne ohne Förderung als Alternative!

*** Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei neuen bAVs mit Entgeltumwandlung mind 15% dazuzahlen. Seit 2022 gilt das sogar auch für (fast) alle alten Verträge.

 

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de

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