Drohnen und der Wind der Freiheit
Drohnen sind mittlerweile nicht nur Testobjekte im Transportgewerbe, sondern auch immer beliebter im privaten Bereich.
Zu bedenken ist aber, dass in Deutschland auch Drohnen versichert sein müssen!
Da hier insbesondere Haftpflichtschäden entstehen können (z.B. durch eine herabstürzende oder schlecht gesteuerte Drohne), macht es natürlich Sinn, die Absicherung im Privathaftpflichtbereich zu suchen, sofern sie für die private Nutzung bzw. als Spielzeug genutzt wird.
So hat die INTER Versicherungsgruppe Drohen und weitere „Luftfahrzeuge mit Versicherungspflicht“ (auch Modellflugzeuge und Helikopter ohne und mit Motor bis 5 kg) in ihrer 2023 aktualisierten Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert:
Am 11.01.2024 berichtete das ARD Magazin Brisant über einen Vorfall mit einer Drohne, die für die Behinderung eines Rettungshubschraubers sorgte, der nicht an der Unfallstelle landen konnte. Eine Drohne flog über die Unfallstelle, der Hubschrauber musste ausweichen. Dem Drohnen-Piloten droht in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Hier finden Sie den Link zum Bericht in der << ARD Mediathek >>
und zum nebenstehenden Video aus dem << Brisant-Bericht >>
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als eine der oberen Bundesbehörden für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland. Darunter fällt natürlich auch die Aufsicht über Drohnen und andere Freizeitfluggeräte.
Auf der Internetseite des LBA (Link unten) findet man mehr über:
– die rechtlichen Grundlagen
– die Prüfung zum Fernpiloten
– das Betreiberregister
– die Prüfstellen
– die Betriebsgenehmigungen
bis hin zu Cross-Border-Operations
Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) hat zum Thema Drohnen eine sehr ausführliche Auflistung der wichtigsten FAQs zusammengestellt, die wir Euch auch hier nicht vorenthalten möchten.
Unter dem untenstehenden Link gibt es Informationen zu:
– Registrierungspflichten
– Geltungsbereich der Drohnenverordnung
– Fristen
– Drohnenkategorien
– Drohnenklassen
– Drohnenführerschein
– Bußgelder
bis hin zu den allgemeinen Verhaltensregeln für Drohnenpiloten.
Die neue Privathaftpflicht (PHV) der INTER Versicherungsgruppe schließt Drohnen und andere genannte Fluggeräte automatisch mit ein.
Mit dem Button unten können Sie unsere Leistungskurzbeschreibung sowie eine ausführliche Beratung anfordern. Als eines der Highlights werden „Luftfahrzeuge mit Versicherungspflicht wie Drohnen Modellflugzeuge, Helikopter ohne und mit Motor bis 5 kg“ speziell genannt.
Eine ganz besondere Anpassung zu den Versicherungsbedingungen ist erst ganz aktuell 2023 vorgenommen worden:
> > die Erhöhung der pauschalen Versicherungssummen von bisher 10 Mio. €
auf sagenhafte 50 Mio. €!
Zusätzlich können Sie uns auch noch weitere Personen aus Ihrem Haushalt nennen, die prämienfrei mitversichert werden.
Ganz besonders möchte ich hinweisen auf den Inhalt in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Thema Drohnen: In unseren sehr aktuellen Bedingungen ist der Gebrauch „im Rahmen des gesetzlich Erlaubten“ versichert. Spezielle genannt sind hier die Durchführungsverordnungen (EU) 2019/947 und 2020/746 sowie § 21h der Luftverkehrs-Ordnung. Sollten diese also zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden, so beziehen sich unsere AVB weiterhin auf diese Verordnungen und Sie sind immer auf dem aktuellsten Stand versichert und Sie müssen sich keine Sorgen darum machen, nach einer Gesetzesänderung auf europäischer Ebene plötzlich nicht mehr ausreichend abgesichert zu sein.
Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-
INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)
Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de