Elementarschaden-Versicherung

wird Pflicht

Handeln Sie jetzt, bevor es teuer wird!

Sie kommt: Die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Ihr Haus!

Vereinbart ist das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der nun vorgestellt wurde.
Es heißt im Abschnitt 3. „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration“, Unterpunkt 3.2 „Recht“, Seite 86: Elementarschadenversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäude-versicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.

Als Ihr Experte für Immobilien-Absicherung stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Qualifikationen im Gebäudesektor zur Seite. Neben meiner Tätigkeit als Effizienzberater für Wohngebäude und Fachberater für Dachbegrünung verfüge ich über fundiertes Fachwissen, das es mir ermöglicht, Sie vollumfänglich zu beraten.
Mein Ziel ist es, eine finanziell leistbare Lösung für Sie und Ihr Eigenheim zu finden.

Gerade in den aktuellen Zeiten ist es wichtiger denn je, Ihr Eigentum optimal abzusichern.

Ich unterstütze Sie dabei, den richtigen Weg zu gehen – individuell, kompetent und zuverlässig. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Eigenheim rundum geschützt ist und gleichzeitig den Anforderungen von morgen gerecht wird.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihnen die besten Optionen vorzustellen.

Warum sollten Sie jetzt handeln?

  1. Vermeiden Sie höhere Beiträge später – Versicherer könnten ihre Preise kräftig nach oben anpassen, sobald die Elementarversicherung zur Pflicht wird.
  2. Sichern Sie sich bereits heute optimalen Schutz – Wer jetzt handelt, kann von individuellen Konditionen profitieren.
  3. Keine Überraschungen durch staatliche Vorgaben – Sie behalten die Kontrolle über Ihre Absicherungslösung.

Was sollten Sie jetzt tun?

Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um Ihre aktuelle Wohngebäude-Absicherung zu prüfen und rechtzeitig den passenden Schutz zu finden – ich bin für Sie da!

Schon im Papier der zuständigen Arbeitsgruppe wurde angekündigt und nun abschließend im Koalitionsvertrag festgeschrieben: „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“

Aktuell sind nur ca. 54 % der Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert.

Die jetzt von den neuen Koalitionspartnern ausgehandelte Lösung erinnert an das von der SPD vor einem Jahr vorgeschlagene System nach französischem Vorbild, das vorsah, Versicherer zu verpflichten, Immobilieneigentümern eine Elementarschadendeckung mit jeder Wohngebäudeversicherung anzubieten. „Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ohne den Schutz gegen Elementarschäden ist dadurch künftig nicht mehr möglich“, hieß es in dem Papier.

Auch die Vertragsbedingungen sollten nach den Plänen in Zukunft, wie in Frankreich, vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. „Wir werden gesetzlich einen Katalog von Naturgefahren definieren, deren Schäden von der Versicherung erfasst sind“, wurde berichtet. Dieser enthalte nur „außergewöhnliche beziehungsweise extreme Ereignisse“.

Genannt wurden „Hochwasser beziehungsweise Überschwemmungen durch Starkregenereignisse oder steigendes Grundwasser, Lawinen, Erdbeben oder Bodensenkungen nach erheblichem Regen“. Explizit wurde betont: „Die Elementarschadenversicherung muss insbesondere auch Schäden durch Sturmfluten abdecken.“

Grundsätzlich kann man davon ausgehen: Wenn die Elementarschaden-Versicherung zur Pflicht wird, dann steigen die Beiträge!

In den letzten Jahren sind die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen ohnehin schon teurer geworden, nicht etwa, weil die Versicherer die Preise erhöht haben, sondern weil die zugrundliegenden Baupreis- und Lohnkosten-Indizes, die durch das statistische Bundesamt berechnet werden, aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre stark angestiegen sind.

Sollte nun die Elementarschaden-Versicherung zur Pflicht werden, so werden die Beiträge nochmals stark ansteigen.

Zudem ist zu vermuten, dass die Beitragssteigerung nach der Verpflichtung hoher ausfallen wird, als wenn Sie schon jetzt Ihren bestehenden Vertrag um die Option der Elementarschäden erweitern.

Auch Tagesschau rät: "grobe Fahrlässigkeit" und "Unterversicherung" beachten

Auch die Tagesschau rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, darauf zu achten, dass ihr Versicherer auch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in seine Versicherungsbedingungen und seine Leistungsbeschreibung einbezogen hat.

Das bedeutet, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der Kunde zum Beispiel selbst einen Brand grob fahrlässig verursacht, weil man eine Kerze brennen lässt.

Auch das Thema Unterversicherung spielt im Artikel der Tagesschau eine Rolle. Den Begriff hat sicherlich jeder Versicherte schon einmal gehört und leidlich erfahren, was es bedeutet unterversichert zu sein.

Die INTER Versicherungsgruppe beispielsweise bestätigt bei Wohngebäudeversicherungen ihren Kunden den Unterversicherungsverzicht, sofern die Wertermittlung des Gebäudewertes mit dem anerkannten Programm Scandata erfolgt ist.

"Bau nicht dort, wo das Wasser dich wiederfindet"

Im Interview mit Prof. Oliver Brand (Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft) spricht das Team der ARD-Finanzredaktion ebenfalls über die mögliche Pflicht einer Elementarschadenversicherung, die Vor- und Nachteile.

Brand gibt dabei den Tipp an die Regierungen, Anreize zu schaffen, klimavernünftig zu wohnen!

Kernaussagen des Interviews: 

  • Pro Pflichtversicherung: Befürworter argumentieren, dass eine obligatorische Versicherung die Allgemeinheit vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen durch Extremwetterereignisse schützen und die Kosten solidarischer verteilen könnte. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimawandelbedingter Schäden notwendig.
  • Kritik und Bedenken: Kritiker, darunter Prof. Brand, warnen vor möglichen negativen Konsequenzen. Eine Pflichtversicherung könnte falsche Anreize schaffen, beispielsweise den Bau in hochwassergefährdeten Gebieten zu fördern. Zudem werden steigende Baukosten und Versicherungsprämien sowie eine mögliche Verschärfung sozialer Ungleichheiten als Risiken genannt.
  • Alternative Modelle: Neben einer reinen Pflichtversicherung werden auch alternative Ansätze diskutiert. Dazu gehört ein Opt-Out-Modell, bei dem Kunden aktiv auf den Schutz verzichten müssten – ein Vorschlag, den Prof. Brand jedoch ablehnt. Sein eigener Vorschlag zielt auf einen solidarischen Basisschutz ab, der nach Risiken und Leistungen gestaffelt ist und bezahlbare Prämien für alle ermöglichen soll.

Quellen: Tagesschau und Tagesschau 

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@versorgungswerk.de

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