Es schneit in Deutschland

In Deutschland gehören klirrend kalte Winter der Vergangenheit an. Das behauptete im Jahr 2000 zumindest der Wissenschaftler Mojib Latif vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit den Worten: „Winter mit starkem Frost und viel Schnee wie noch vor zwanzig Jahren wird es in unseren Breiten nicht mehr geben“.

Trotzdem liegt Schnee auf Deutschlands Straßen und den Bürgersteigen. 
Und hier stellt sich nun die Frage: Wer ist in der Pflicht, die Bürgersteige zu räumen und was passiert, wenn jemand auf ungeräumten Wegen stürzt.

Allgemeine Regeln

Die Räum- und Streupflicht regelt in Deutschland als sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen die Vermeidung von Unfällen.
Diese Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland regional unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie werktags um 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr.

Gehwege vor dem Haus müssen in der Regel mindestens anderthalb Meter breit geräumt und gestreut werden (sodass 2 Menschen aneinander vorbei laufen können). Zugänge zum Hauseingang, zu den Mülltonnen oder den Garagen sollten mindestens einen halben Meter breit sein. Zum Streuen sollte etwa Sand benutzt werden, der ist gut geeignet um die Flächen abzustumpfen. Streusalz ist in vielen Orten mittlerweile verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt.

Üblicherweise findet man auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden die kommunalen Regelungen zur Räum- und Streupflicht oder kann sich im Rathaus oder den zuständigen Ämtern darüber erkundigen.

Wer ist verantwortlich?

Grundstückseigentümer sind gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Deshalb sind Eigentümer bzw. Vermieter für den Winterdienst verantwortlich.

Die Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden. Das gilt  aber nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nach Angaben des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Demnach gibt es auch kein Gewohnheitsrecht, wonach zum Beispiel nur die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

Wenn die Regelung in der Hausordnung notiert ist, dann müssen alle Mieter im Haus zu gleichen Teilen belastet werden. Bei größeren Mietshäusern mit vielen Mietparteien macht es also Sinn, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen und die Kosten hierfür gleichmäßig zu verteilen. So können von vornherein Probleme durch Versäumnisse ausgeschlossen werden. Welche Kosten im einzelnen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können, werden wir in einem anderen Blogbeitrag behandeln.

Wer haftet im Schadensfall?

Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich auf einem ungeräumten Bürgersteig, können hohe Ansprüche des Betroffenen drohen.

In der Regel wird den Fußgängern eine erhebliche Mitverantwortung zugesprochen, wenn Sie auf glatten Wegen zu Fall kommen, z.B. wenn eindeutig ersichtlich war, dass der Gehweg nicht von Schnee geräumt wurde. Aber auch hier kommt es auch auf die verunfallte Person an. Kinder und Rentner haben oft einen höheren Schadensersatzanspruch.

Der Hausbesitzer kann ein Schild mit der Aufschrift “Privatweg – Betreten auf eigene Gefahr” aufstellen, um auf die Gefahr hinzuweisen. Dieses befreit ihn zwar nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht, er kann sich aber auf die zu erkennende Mitschuld des Unfallopfers beziehen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, z.B. weil er im Urlaub ist, dem können sogar Geldbußen drohen.

Haftpflichtversicherung ist wichtig

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen. Schutz besteht im privaten Lebensbereich: im Haushalt, in der Freizeit, im  Verein, bei Ehrenämtern. Selbst viele nebenberufliche Tätigkeiten sind versicherbar.

Und im vorab geschilderten Fall eines möglichen Schadenersatzanspruches einer Dritten Person, die auf dem Gehweg vor ihrem Haus gestürzt ist. Hier können sowohl Personen- als auch Sachschäden entstanden sein.

Die INTER hat in 2023 die Bedingungen zur privaten Haftpflicht aktualisiert und perfekt an die aktuelle Lebenswirklichkeit angepasst. Sie übernimmt private Haftpflichtschäden bereits bei einem Monatsbeitrag von 3,43 €.

Eine Privathaftpflicht ist keine Pflicht, aber dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren können. Ein einziges Missgeschick kann zu erheblichen Folgen und Kosten führen, für die Sie mit Ihrem Vermögen haften. Die Privathaftpflicht der INTER Versicherung sichert Sie ab, so dass der Schaden ohne finanzielle Belastung reguliert wird.

Eine oft unterschätzte Leistung der Haftpflichtversicherung ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“, also die Prüfung der Haftungsfrage. Bevor die Versicherung eine Forderung begleicht, wird geprüft ob und in welcher Höhe überhaupt berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie keine Schuld am Schaden tragen, der Geschädigte den Schaden durch sein eigenes Verhalten mitverursacht hat oder überzogene Forderungen geltend macht. Dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche und übernimmt auch die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.

Einige Highlights aus unserer neuen Privathaftpflicht:

"Ärgerverzicht" inkludiert

Kein Mitverschulden:
Auf Kundenwunsch verzichten wir bei Schäden bis 500,00 € auf die Anrechnung eines Mitverschuldens des Geschädigten. Eine Wohltat für zwischenmenschliche Beziehungen!

NEU BLEIBT NEU!
Im Premium-Tarif erstatten wir Schäden an Sachen bis zu einem Alter von 24 Monaten zum Neuwert.

(Versichert ist die Differenz von Zeitwert zu Neuwert bis 5.000,00 €. Unterhaltungselektronik und Brillen bleiben ausgenommen)

Unsere Mobility-Kracher

Für das leidige Thema „Schäden an und mit Kfz“ haben wir für Sie jetzt innovative Lösungen in unserem Premium-Tarif.

Zum Beispiel ersetzen wir die Kosten einer Falschbetankung gemieteter und geliehener Kfz.

Des weiteren erstatten wir Schäden an gemieteten und geliehenen eBikes, Pedelecs, eScootern, über Carsharing gemietete Kfz, mobile Wohnwägen und Wohnmobile bis 500,00 € um insbesondere Selbstbehalte aus anderen Versicherungen abzufangen.

Schlüsselerlebnisse!

Weil es schon ärgerlich genug ist, wenn man Schlüssel verliert, öffnen wir unseren Kunden ganz neue Türen:

In den Exklusiv- und Premium-Tarifen ist der Verlust von privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Schlüsseln bis zur Versicherungssumme abgesichert.

Im Premium-Tarif ersetzen wir sogar zusätzlich auch Kosten bei Verlust fremder Möbel-, Kfz- und Tresorschlüssel (z.B. Bankschließfach) sowie Folgeschäden aus dem Schlüsselverlust bis zu 10.000,00 €.

Partnerschaften

In unserer neuen Haftpflicht können beitragsfrei auch weitere Personen mitversichert sein.

Lebenspartner in eheähnlicher und häuslicher Gemeinschaft sind ohne Namensnennung mitversichert.

Im Premium-Tarif sind in häuslicher Gemeinschaft lebende, unverheiratete bzw. nicht in Lebensgemeinschaft lebende volljährige Kinder, Eltern und sonstige Verwandte im Haushalt (die Oma oder Erbtante) ohne Wenn und Aber mitversichert.

Nebenjob

Nebenberufliche Tätigkeiten:
Sie sind im Exklusiv-Tarif bis zu einem Umsatz von 6.000,00 € und im Premium-Tarif sogar bis 22.000,00 € versichert.
Zudem haben wir die Anzahl der versicherten Nebenberufe deutlich erweitert.

Tierhalter

Speziell für Hundehalter und für Pferdebesitzer haben wir mit unserer neuen Privathaftpflicht ein Produkt, dass Sie auch hier nicht im Regen stehen lässt, denn als Tierhalter haben Sie eine besondere Verantwortung.

Drohenpiloten

Drohen und Flugmodelle sind schon im Basis-Schutz bis 250g Fluggewicht versichert. Im Exklusiv- und Premium-Tarif sogar bis 5kg.

Mehr über die Absicherung von Drohen lesen Sie in unserem speziellen Blog-Beitrag: >> hier klicken <<

Die neue INTER-Privathaftpflicht überzeugt Ascore

Das Ratingunternehmen ASCORE Analyse versteht sich als kritischer Beobachter des Versicherungsmarktes und gilt als eines der einflussreichsten Ratinghäuser der Versicherungsbranche. ASCORE steht für Transparenz, Qualität und Neutralität.

Die Akzeptanz liegt vor allem an der Neutralität und Unabhängigkeit des Unternehmens sowie der hohen Qualität der Analysen. Die Integration der Tarife und Versicherungsunternehmen in die Scoring-Software ist für Versicherer völlig kostenfrei, womit ASCORE Analyse seine Neutralität unterstreicht.

Die private Haftpflichtversicherung der INTER für die Familie überzeugte beim Rating mit HERAUSRAGENDER Leistung.

 

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
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