Die neue Grundsteuer

Wichtige Informationen zur Reform für alle Haus-, Wohnungs-, Grundstücks-eigentümer.

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Was müssen Eigentümer beachten? Was gilt in Sachsen-Anhalt bzw. auf kommunaler Ebene, im Salzlandkreis, in Magdeburg, im Bördeland und der Umgebung?
Viele wichtige Fragen wurden uns in den letzten Wochen dazu gestellt

Worum geht es eigentlich bei der Grundsteuer-Reform?

Zum 01.01.2022 waren alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu zu bewerten. Eigentümer waren in der Pflicht ihr Erklärungen abzugeben! Auf diesen Stichtag wird erstmalig der neue „Grundsteuerwert“ festgestellt. Aber warum?

Ein Termin für den nächsten Vortrag zum Thema wird hier in Kürze erscheinen.

Der Immobilienexperte Michael Schmidt wird eine kurze Einführung in die neue Grundsteuer geben.

Der Referent hat einen Bachelorabschluss im Fachgebiet Immobilienmanagement und ist zertifizierter Immobilienverwalter gemäß §26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zudem ist der Referent Mitglied im FOCUS Online Experts Circle als Experte für Immobilien-Absicherung.

In dem Vortrag wird ein Überblick geschaffen nach den Schulungen durch Herrn Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg a.D. und Leiter der Abteilung Steuern in der Bundesgeschäftsstelle des IVD Immobilienverbands Deutschland in Berlin.

Wenn Sie den nächsten Vortragstermin nicht verpassen möchten, melden Sie sich unverbindlich zur nächsten Veranstaltung an und Sie werden über die kommenden Termine informiert:

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Die Reform

Als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ und „Meilenstein“ bezeichnet man seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 greifen soll.
– 2019: stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die alte Variante der Grundsteuer verfassungswidrig sei. Deshalb musste eine neue Regel her.
>> ab Juli 2022 begann die Umsetzung
– bis 31.12.2023 sollen Grundsteuerwertbescheide erlassen werden (diesen sollte jeder vom Finanzamt mittlerweile erhalten haben)
– im 1. Halbjahr 2024: Überprüfung und ggf. Anpassung der Messzahlen und Hebesätze (durch die jeweiligen Gemeinden)
– im 2. Halbjahr 2024: Messbetrags- und Grundsteuerbescheide werden durch die Gemeinden erlassen
– 15. Februar 2025: Die neue Grundsteuer wird fällig

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Steuern, denn sie geht den Städten und Gemeinden zu, neben der Gewerbesteuer – (sowie Vergnügungssteuer – Hundesteuer – etc.)

Die Grundsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbssteuer!

Begriffserklärung:

Grundsteuerwert:
Wert für Grundvermögen nach steuerrechtlicher Berechnung
Grundsteuerwertbescheid:
(Feststellungbescheid über den Grundsteuerwert)
Diesen erhalten Sie vom Finanzamt
– Grundsteuerbescheid:
Diesen erhalten Sie von der Gemeinde

Grundsteuerwert
>> nicht gleichzusetzen mit einem Verkaufspreis oder Verkehrswert des Hauses!!

Grundsteuerwert
>> nicht gleichzusetzen mit dem Versicherungswert bzw. dem gleitenden Neuwert einer Immobilie!!

Der Grundsteuerwert dient ausschließlich als Wert für Grundvermögen nach steuerrechtlicher Berechnung.

Für welche Flächen gilt die Grundsteuer:

Es gibt bisher in den Gemeinden 2 Hebesätze:
– Grundsteuer A
für landwirtschaftliche Flächen
– Grundsteuer B
für bebaute / unbebaute Flächen

Ab 2025 auch Grundsteuer C

Sie soll baureife Grundstücke, die (noch) nicht bebaut sind, mit einem höheren Hebesatz belasten und dadurch Grundstücksspekulation eindämmen. Hierdurch soll der Anreiz geliefert werden, neuen Wohnraum zu schaffen und baureife Grundstücke nicht unbebaut liegen zu lassen, um auf steigende Grundstückspreise zu spekulieren.
Jede Kommune kann selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erhebt und wie hoch diese angesetzt wird.

Betrifft die Strafe wirklich nur Spekulanten?

Die Grundsteuer C kann auch junge Familien treffen, die sich ein Grundstück gekauft haben, um dort das Familien-Eigenheim zu bauen. Wenn nach der massiven Preis- und Zinssteigerung der letzten Zeit, diese Familie leider keine Finanzierung mehr für das Eigenheim erhält und sich den Neubau des lang ersehnten Hauses nicht mehr leisten kann, so kann es trotzdem passieren, dass für das baureife aber nun unbebaute Grundstück die hohe Grundsteuer C fällig wird.

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Bauen so teuer wie noch nie!

in Deutschland fehlen etwa 800.000 Wohnungen!

Dramatische Entwicklung im Wohnungsbau!
Neuer Wohnraum kostet aktuell im Durchschnitt über 5.100,00 €/m².
Allein der Rohbau ist heute fast 100 % teurer als noch im Jahr 2000.
Die Preise für den technischen Ausbau (vor allem Heizung, Lüftung, etc.) haben sich vervierfacht!!

Die Gründe dafür sind:

Preissteigerungen für Lohn und Material UND vor allem neue gesetzliche Anforderungen. Allein das GEG (Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz) und damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen, tragen zu 35% zur Preissteigerung bei.

Werteverfall

Den dramatischen Werteverfall bestehender Immobilien kann man am sogenannten „Anpassungsfaktor“ für den Gleitenden Neuwert eines Hauses sehr gut deutlich machen:
Der Anpassungsfaktor berechnet sich aus dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex und wird jährlich vom statistischen Bundesamt festgelegt.
Wie dramatisch schnell sich die beiden genannten Indizes sich allein von 2022 bis 2023 entwickelt haben, zeigt die folgende Rechnung:

1990 (Jahr der Wiedervereinigung)
Anpassungsfaktor = 19,1 (Berechnungsbasis in D-Mark)
>> 2002 (letztes Jahr der D-Mark) = 25,7
= in 12 Jahren somit um 6,6 Punkte * gestiegen.
* bereinigt um den Umrechnungskurs von D-Mark in Euro von 1,95583 ergeben sich: 3,37 (= 6,6 / 1,95583)

2003 (erstes Jahr des Euro)
Anpassungsfaktor = 13,1 (Berechnungsbasis in Euro)
>> 2015 (12 Jahre später (wie oben)) = 16,74
= in 12 Jahren um nur 3,64 Punkte gestiegen.

Allein von 2022 zu 2023 stieg der Anpassungsfaktor von 20,97 auf 24,06 und somit um 3,09!!

Auswirkungen auf Mieter

Die Grundsteuerreform kann sich auch auf Mieter auswirken! Die Grundsteuer ist Bestandteil der Nebenkosten. Vermieter können also die Grundsteuerkosten auf die Mieter umlegen. Wenn die Grundsteuer für ein Mietobjekt nach der Reform steigt, kommen auch höhere Anteile auf den Mieter zu. So versteckt sich eine indirekte Mieterhöhung durch den gestiegenen Grundsteueranteil im monatlichen Abschlag. Diesen erhält aber nicht der Vermieter sondern die zuständige Stadt oder Gemeinde.

Meine Position:

Wohneigentum ist zu stärken!
In Deutschland gibt es eine der niedrigsten Eigentumsquoten der Welt. Dabei ist Wohneigentum nicht nur Garant für die Teilhabe am Wohlstand unseres Landes. Wohnen in den eigenen vier Wänden ist auch Ausdruck von Unabhängigkeit, Planbarkeit und Sicherheit.

Deshalb müssen die Ziele in den Kommunen sein:
• Baulandmobilisierung
• Bauland preiswerter machen
• Keine Grundsteuer in den ersten 10 Jahren nach Errichtung des selbstbewohnten Eigenheims
• Keine Grunderwerbssteuer beierstmaligem Erwerb
• Verminderung von Bodenspekulation

Wohneigentum stellt eine stabile Säule der privaten Altersvorsorge dar.

Weitere Themen Ihres Immobilien-Experten:

Hier finden Sie Ihren Immobilien-Experten:

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de

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