Das Versorgungswerk der Handwerkskammer Magdeburg e.V.

ist ein im Jahr 1990 von Handwerkern für Handwerker gegründeter Verein, dessen Aufgabe es ist, in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsträger, der berufsständischen INTER Versicherungsgruppe, für alle Handwerker im Kammerbezirk Magdeburg ein besonderes Angebot an Vorsorge- und Absicherungsprodukten zu ermöglichen.
In Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel, besonders im Handwerk, verändern sich die Bedürfnisse und Erwartungen von Bewerbern, sowie von Betrieben und Mitarbeitern. Die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen, die Erwartungen an neue Kollegen sind zeitgemäß und das bringt zahlreiche Herausforderungen für ein Unternehmen mit sich.
Unser Versorgungswerk zeigt Ihnen, wie ein gutes betriebliches Vorsorgemanagement neue Spielräume eröffnet.
Nutznießer der Angebote sollen insbesondere sein: Meister, Gesellen und Lehrlinge der Handwerksbetriebe und deren Angehörige, sowie die Inhaber und Geschäftsführer und deren Familien, bis hin zum Unternehmen selbst.

Ihr Ansprechpartner:
Geschäftsführer des Versorgungswerks
der Handwerkskammer Magdeburg e.V.:

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement

Zertifizierter Spezialist für private Finanzanalyse | DIN 77230 (DEFINO)
Mitglied im VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
BuGG zertifizierter Fachberater Dachbegrünung
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
Mitglied im FOCUS Online Experts Circle

Kontaktdaten:
Servicebüro des Versorgungswerks

im BusinessCenter SBK
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)
Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de

Unsere Dienstleistungen

Rentenkontoklärung:

Ist Ihr Rentenkonto lückenlos?
Damit im Rentenalter Ihre Wünsche in Erfüllung gehen ist es wichtig, im Vorfeld die richtigen Entscheidungen zu treffen. Daher sollten Sie genau wie bei ihrem Bankkonto regelmäßig auch Ihr Rentenkonto prüfen. Hierzu stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Klärung des Rentenkontos
  • Analyse der Gesamtversorgung
  • Befreiungsmöglichkeiten von der Gesetzlichen Rentenversicherung und deren Auswirkungen
  • Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Gesellschafters/ Geschäftsführers
  • Staatliche Förderung bei der Altersversorgung
  • Pfändungsschutz bei der Altersversorgung
  • Vorteile eines Minijobs prüfen

Berufsgenossenschaft:

Kennen Sie Ihren Status in der Berufsgenossenschaft?
Ein Unfall kann gravierende Folgen verursachen und ist für den Betroffenen häufig mit einschneidenden Veränderungen verbunden. Die finanziellen Folgen eines Unfalls sind oft sogar existenzgefährdend. Daher ist es wichtig, dass Sie für den „Fall der Fälle“ die richtige Absicherung gewählt haben und wissen was nach einem Unfall zu beachten ist. Hierzu stehen wir an Ihrer Seite.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Status in der Berufsgenossenschaft
  • Zuständigkeit und Leistungen der Berufsgenossenschaft
  • Analyse der Gesamtversorgung
  • Gestaltungsmöglichkeiten einer individuellen (arbeitgeberbezogenen) Absicherung
  • Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung, steuerliche Besonderheiten
  • Wie ist die Fortführung des Unternehmens geregelt

Krankenversicherung:

Sind Sie über alle Änderungen in der Krankenversicherung informiert?
Wie auch der medizinische Fortschritt stehen wir nicht still. Kaum jemand weiß genau, wie er im Krankheitsfall abgesichert ist. Deshalb prüfen wir gemeinsam Ihren Versorgungsstatus, um eine optimale Behandlung im Krankheitsfall sicher zu stellen.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Auswirkungen von Gesundheits- und Pflegereformen
  • Krankengeldlücken
  • Ergänzungs- oder Alternativabsicherungen
  • Betriebliche Einsparpotenziale
  • Vorteile eines Ehegatten-Arbeitsvertrages
  • Patientenverfügung
  • Informationen zur sozialen Pflegeversicherung und deren Auswirkungen
  • Finanzierung der Beiträge im Alter

Insolvenzschutz:

Sind Sie sich über das Ausmaß betrieblicher Schäden bewusst?
Ob durch Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter, oder Schäden an der Betriebseinrichtung – die Folgen können im Extremfall die Existenz Ihres Unternehmens in Frage stellen. Daher empfehlen wir Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer betrieblichen Risikosituation.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Erfassung aller unternehmensspezifischen Haftungsrisiken
  • Abgleich mit branchenspezifischen Prüflisten
  • Bestandsaufnahme der betrieblichen Sachwerte
  • Erstellung eines branchenspezifischen Absicherungskonzeptes
  • Prüfung auf Produkthaftungsrisiken entsprechend EuGH-Urteil

Versorgungsübersicht:

Haben Sie schon einen Versorgungswerkordner?
Wir helfen Ihnen einen Überblick im Versicherungsdschungel zu behalten. Durch eine persönliche Versorgungsübersicht und einen gut gegliederten Versicherungsordner Ihres Versorgungswerkes haben Sie Ihre Absicherung jederzeit „im Griff“. Damit gehören für Sie Doppelversicherungen, Überversicherungen und nicht bedarfsgerechter Versicherungsschutz bald der Vergangenheit an.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Erstellung einer persönlichen Versorgungsübersicht
  • Einrichtung von Versicherungsordnern
  • Abgleich mit aktuellen privaten und betrieblichen Risikosituationen
  • Besonderheiten bei vor dem 1.1.2008 mit mitarbeitenden Familienangehörigen geschlossenen Arbeitsverträgen

Schadenfall:

Wissen Sie was im Schadenfall zu tun ist?
Im Schadenfall sollen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen! Die Spezialisten Ihres Versorgungswerkes helfen Ihnen bei der oftmals komplizierten Schadenabwicklung. Schnell und zuverlässig – darauf kommt es an!

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Aufnahme und Weiterleitung des Schadenfalles
  • Empfehlung kompetenter Ansprechpartner

Ein besonderer Schadenfall betrifft vor allem die digitale Umgebung unserer Mitglieder: Die Kriminalität im Netz explodiert: Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht von Hacker-Angriffen, Datenklau oder falschen Onlineshops zu lesen ist. Cybercrime verzeichnet ein exponentielles Wachstum.

Schadenfall - CyberCrime:

Cybercrime ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Längst kann nicht mehr die Rede von Einzelfällen sein, die ausschließlich diejenigen treffen, die im Internet Risiken eingehen. Neben einer Vielzahl von Einzeltätern hat auch die organisierte Kriminalität die Möglichkeiten des World Wide Web für sich entdeckt. Es kann jeden treffen. Jeder kann zum Opfer werden. Aus diesem Grund sollte auch jeder, der sich online bewegt, geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen:

Forderungsmanagement:

Kennen Sie die Möglichkeiten, die finanziellen Risiken Ihres Unternehmens zu minimieren?
Die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ist eine Grundvoraussetzung, um sich erfolgreich am Markt zu behaupten. Sollte es durch Umstände, die Sie nicht unmittelbar beeinflussen können, doch einmal zu Liquiditätsengpässen kommen, können wir Ihnen auch dafür Lösungen anbieten.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Forderungsmanagement
  • Kautionsversicherung
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • INTER CyberGuard (Schutz gegen Internetkriminalität)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

ein immer wichtigeres Mittel zur Fachkräfte-Gewinnung und Mitarbeiter-Motivation

Waren es vor ein paar Jahren noch die Tischtennisplatte im Hof, der frische Obstkorb in der firmeneigenen Teeküche oder die gemeinsamen AfterWork-Parties mit dem Team, so zählt heute vor allem eins bei der Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen sowie der Motivation der aktuellen Belegschaft: Bares!
Hier ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein interessanter Baustein, mit dem sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber Steuern sparen können!

Mitarbeitermotivation durch bAV und private Rente:

Finanzielle Sicherheit:
Die bAV bietet eine zusätzliche Altersversorgung, die durch Steuervorteile und Arbeitgeberbeiträge besonders attraktiv ist.
Wertschätzung:
Mitarbeiter fühlen sich durch die zusätzliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber wertgeschätzt, was die Bindung zum Unternehmen stärkt.
Zukunftssicherheit:
Private Renten ermöglichen es Mitarbeitern, individuell für das Alter vorzusorgen und erhöhen somit die finanzielle Sicherheit.

Mitarbeitergewinnung durch Vorsorgeprodukte:

Attraktive Benefits:
Finanzielle Vorsorgeprodukte wie bAV und private Rente können als attraktive Zusatzleistungen im Rahmen des Employer Brandings eingesetzt werden, um neue Talente anzuziehen.
Unternehmenskultur:
Ein Unternehmen, das in die Zukunft seiner Mitarbeiter investiert, signalisiert eine starke Unternehmenskultur und soziale Verantwortung.
Wettbewerbsvorteil:
Da diese Kombination nicht von allen Unternehmen angeboten wird, kann sie als Wettbewerbsvorteil dienen, um sich von anderen Arbeitgebern abzuheben.

Durch die Bereitstellung solcher Vorsorgeprodukte können Handwerksbetriebe ihre Mitarbeiter motivieren und an das Unternehmen binden sowie neue qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen. Es ist eine Investition in das Humankapital des Unternehmens, die sich langfristig auszahlt.

Wissen Sie was bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge zu beachten ist?
Bei der Entscheidung zur betrieblichen Altersversorgung ist es wichtig frühzeitig zu handeln.
Der Gesetzgeber hat durch gesetzliche Regelungen, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und das Altersvermögensgesetz (AVmG), die Rahmenbedingungen festgelegt. Zudem gibt es für die betriebliche Altersvorsorge finanzielle staatliche Förderungen.

Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:

  • Betriebswirtschaftliche Auswirkungen folgender Durchführungswege:
    • Direktversicherung
    • Unterstützungskasse
    • Pensionszusage
  • Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Aufbau steuerbegünstigter Betriebsrenten für mitarbeitende Familienangehörige
  • Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf ihr Unternehmen
  • Versorgungsordnungsverzichtserklärung

Speziell die betriebliche Altersvorsorge bietet sich in der aktuellen Zeit perfekt an als Mittel zur Fachkräftegewinnung und auch Fachkräftebindung.
Gab es vor einigen Jahren das Bedürfnis junger Mitarbeiter nach großen Aufenthaltsräumen, Kickern, Billardtischen, einer Teeküche und frischem Obst am Arbeitsplatz, so ist heute eines erheblich wichtiger:

Das Einkommen muss gesichert sein!

Deshalb bietet die bAV sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viele Vorteile. Arbeitnehmer können steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen und haben eine zusätzliche finanzielle Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Arbeitgeber können mit der betrieblichen Altersvorsorge attraktive Zusatzleistungen bieten, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber steuerlich absetzbar.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Direktversicherung

Eine der gängigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab und übernimmt die Beiträge. Die Beiträge werden dabei entweder direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen oder als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gewährt. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

Pensionskasse

Eine weitere Möglichkeit ist die Pensionskasse. Hierbei wird das Geld der Arbeitnehmer von einer speziellen Versicherungsgesellschaft verwaltet und angelegt. Auch hier kann der Arbeitnehmer im Rentenalter eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung erhalten. Der Vorteil der Pensionskasse liegt in der breiten Streuung der Geldanlagen, was das Risiko verringern kann.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei gründet der Arbeitgeber eine eigenständige Stiftung, in die er regelmäßig Beiträge einzahlt. Diese Beiträge werden dann für die Altersversorgung der Mitarbeiter angelegt. Im Rentenalter erfolgt ebenfalls eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren von verschiedenen Vorteilen, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge nutzen:

1. Zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter: Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, über die gesetzliche Rente hinaus für ihren Ruhestand vorzusorgen. Dadurch erhalten sie eine zusätzliche Einkommensquelle, die ihnen hilft, ihren Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.

2. Steuerliche Vorteile: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel steuerlich begünstigt behandelt. Der eingezahlte Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Dies ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Ersparnisse effizienter anzulegen und langfristig Kapital aufzubauen.

3. Arbeitgeberbeiträge: Viele Arbeitgeber beteiligen sich aktiv an der betrieblichen Altersvorsorge, indem sie eigene Beiträge leisten. Dadurch erhöht sich das Vorsorgekapital des Arbeitnehmers schneller, da er nicht alleine für die Einzahlungen verantwortlich ist. Die Arbeitgeberbeiträge stellen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar.

4. Insolvenzschutz: Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind insolvenzgeschützt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers werden die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungsverein abgesichert. Dadurch wird das Risiko von Verlusten oder Ausfällen minimiert.

5. Portabilität: Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel übertragbar, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Das bedeutet, dass das bereits angesparte Vorsorgekapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder in eine andere Form der Altersvorsorge überführt werden kann. Dies gewährleistet Kontinuität in der Vorsorgeplanung.

Vorteile für den Arbeitgeber

Arbeitgeber haben mehrere Vorteile, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten:

1. Attraktivität als Arbeitgeber: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Anreiz, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Arbeitnehmer legen zunehmend Wert auf eine zusätzliche Altersversorgung und betrachten dies als einen wichtigen Aspekt bei der Wahl ihres Arbeitgebers.

2. Steuerliche Vorteile: Arbeitgeber können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen und die finanzielle Belastung für das Unternehmen verringern.

3. Sozialabgabenersparnis: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel sozialabgabenfrei. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Beiträge zahlen muss. Dadurch ergibt sich eine Einsparung bei den Lohnnebenkosten.

Kollektivrahmenvertrag

Für die Mitglieder des Versorgungswerks der Handwerkskammer Magdeburg e.V. bieten wir einen Kollektivrahmenvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge an. Dieser wird über die INTER Versicherungsgruppe als Versorgungsträger umgesetzt und bietet neben geringen Kosten auch eine starke Verzinsung und hohe Sicherheit.

Darüber hinaus möchten wir gerne ein Netzwerk für wichtige Informationen rund um das Handwerk und seine Betriebe in unserer Region sein und eine Plattform für den Austausch unter unseren Mitgliedern anbieten.

Michael Schmidt
Geschäftsführer des Versorgungswerks der Handwerkskammer Magdeburg e.V. 
ist Mitglied im 
FOCUS Online Experts Circle

Neues aus der Handwerkskammer Magdeburg:

Foto: Anne-Kristin Gotot (Quelle: www.hwk-magdeburg.de)

Neues Förderprogramm

Meisterbonus PLUS

Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat am 7. August gemeinsam mit dem Präsidenten der Handwerkskammer Magdeburg, Andreas Dieckmann, und der Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle, Britta Grahneis, das Programm Meisterbonus PLUS vorgestellt.

Neues aus dem Berufsbildungswerk:

Foto: Anne-Kristin Gotot (Quelle: https://www.bbz-bildung.de/)

Aufstiegs-BAFöG

Deine Meisterausbildung

bis zu 100 % förderfähig

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt Sie finanziell bei Ihren Weiterbildungen. Sie möchten sich zum Meister Ihres Fachs qualifizieren oder Sie interessieren sich für den geprüften Betriebswirt? Dann nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG!

Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
-Kundenbetreuer-

INTER Versicherungsgruppe
Republikstraße 45
39218 Schönebeck (Elbe)

Mobil: 0175 299 299 5
Office: 039 28 763 963 6
eMail: michael.schmidt@inter.de

Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge:

Die gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Das BetrAVG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung und legt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.

Gemäß dem BetrAVG haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung dies vorsehen. Die betriebliche Altersvorsorge ist jedoch in der Regel eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und keine gesetzliche Verpflichtung.

Das BetrAVG schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten müssen. Hierzu gehören beispielsweise Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. Arbeitnehmer haben das Recht, zwischen den angebotenen Durchführungswegen zu wählen.

Ein wichtiger Punkt des BetrAVG betrifft den Entgeltumwandlungsanspruch. Arbeitnehmer haben das Recht, Teile ihres Gehalts steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Wunsch des Arbeitnehmers zu erfüllen und die Entgeltumwandlung durchzuführen. Dabei gibt es jedoch bestimmte Grenzen, wie zum Beispiel die jährlich festgelegte Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung. Die Höchstgrenze für Steuerfreie Beiträge beläuft sich 2023 im Monat auf 584,00€. Für sozialabgabenfreie Beiträge liegt diese Grenze 2023 bei 292,00€ pro Monat.

Sofern eine Entgeltumwandlung stattfindet und der Arbeitgeber hierdurch Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist er seit dem 01.01.2022 laut dem BRSG zu einem Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts verpflichtet.

Das BetrAVG regelt auch den Schutz der betrieblichen Altersvorsorge. So sind die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung insolvenzgeschützt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die betrieblichen Altersvorsorgeverträge geschützt, und die Ansprüche der Arbeitnehmer werden von einem Pensions-Sicherungsverein übernommen.

Des Weiteren sieht das BetrAVG bestimmte Informations- und Mitwirkungspflichten für den Arbeitgeber vor. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig und umfassend über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informiert werden. Zudem müssen sie die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls ihre betriebliche Altersversorgung zu gestalten.

Das BetrAVG wird regelmäßig angepasst, um den sich ändernden Anforderungen und Bedürfnissen an die betriebliche Altersvorsorge gerecht zu werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzlichen Grundlagen kennen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge optimal profitieren zu können.

Weitere fachliche und unabhängige Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und zur privaten Rente:

Dieses Fachmagazin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer, die nicht für jedes Thema eine Fachabteilung haben. Hier gibt es praktische Tipps zur Unternehmensführung, die selbständig umgesetzt werden können.

Personalgewinnung: Recruiting Strategien, Zahlen, Trends
Personalgewinnung: So geht Mitarbeitergewinnung in 2024 – Guide

Mitarbeitergewinnung und -bindung

„Ich bin nicht hier, weil ich muss, sondern weil ich will“: Die Gen Z ist so, wie wir sie geformt haben

Employer-Branding: Die Wahrnehmung zum eigenen Unternehmen erhöhen

Mitarbeiterbindung und Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung durch bAV
Entgeltumwandlung ist dank staatlicher Anschubfinanzierung lukrativ.
Die Experten für Vergütungssysteme: Mitarbeitergewinnung ohne Agentur in Pflege, Handwerk, Steuerberatung, IT und anderen Branchen, Bereichen und Berufsbildern.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Schreibe dem Anbieter des Büros eine kurze Nachricht und fülle das Formular aus, um mit ihm unverbindlich in Kontakt zu treten.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner