Neues Heizungsgesetz: Millionen Besitzer von Gas-Heizungen müssen jetzt handeln
Heizungen mit fossiler Energie sollen aus den deutschen Haushalten verschwinden, so der Wunsch des grünen Wirtschaftsministers. Deshalb müssen Besitzer einer Etagenheizung jetzt einige Daten dokumentieren.
Für die Umstellung auf nachhaltige Energie bei Heizungsanlagen hat die Ampelregierung Anfang des Jahres das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, durchgesetzt. Für Besitzer von Gasheizungen bedeutet das neue Pflichten und vorgeschriebene Fristen: Noch im Jahr 2024. Auf Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern kommt sogar noch eine weitere Frist hinzu.
Alle Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit einer Gas-Etagenheizung sollten in den nächsten Monaten schnellstmöglich handeln. Denn für die Eigentümer steht eine Bestandsaufnahme bis zum 31.12.2024 verpflichtend an. Durch das GEG betrifft diese Frist etwa 4 Millionen Wohnungen mit solchen Heizungsanlagen.
Für die Bestandsaufnahme müssen die Eigentümer (am besten über den WEG-Verwalter) alle Informationen zu der Art, Alter, Betriebszustand und Nennwärmeleistung von allen vorhandenen Etagenheizungen bei ihrem jeweiligen Bezirksschornsteinfeger erfragen. Dieser hat dann laut § 71n des Gebäudeenergiegesetzes eine Frist von 6 Monaten, um Auskunft über die Daten zu geben
Heizungsgesetz setzt Eigentümer von Gas-Etagenheizung massiv unter Druck
Es werden aber noch weitere Informationen benötigt. So müssen die WEGs alle Eigentümer auch nach dem Zustand ihrer Heizung, der Anzahl der Heizkörper und nach möglichen Reparaturen oder Veränderungen an der Heizungsanlage fragen. Diese Daten müssen dann bis September 2025 schriftlich dokumentiert sein. Wie sollte es anders sein, in der Bürokratiehochburg Deutschland. Den jeweiligen WEG-Verwaltern kann deshalb nur geraten werden, das Thema so schnell wie möglich bei der Eigentümerversammlung zu thematisieren und die entsprechenden Formulare für die Abfrage der Daten zu erstellen. Diese Dokumentationen sollen natürlich den Eigentümergemeinschaften helfen, zukünftig Entscheidungen im Besuch auf die neuen Richtlinien des Heizungsgesetzes zu treffen.
Pflicht bei Gasheizung:
Eigentümer müssen Frist in 2024 unbedingt beachten
Wer eine Gasheizung hat, muss jetzt handeln. Viele Hauseigentümer müssen laut GEG ihre Heizung ersetzen lassen. Wichtig ist noch eine weitere Pflicht.
In etwa 41 Millionen Haushalten sind fossile Brennstoffe die Hauptwärmequelle. Die frühere Bundesreigerung hat für die Umstellung auf nachhaltige Energien das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits vor Jahren auf den Weg gebracht. Die Ampelregierung hat dieses nun noch einmal verschärft. Seit einführung der GEG-Neuerung, die als Heizungsgesetz bekannt wurde, ist beim Einbau neuer Heizungen der Umstieg auf eine zu 65 % erneuerbare Wärmeversorgung verpflichtend. Hauseigentümer mit einer alten Gasheizung müssen in diesem Jahr zudem einer wichtigen Pflicht nachgehen.
Hinter dem großartigen Begriff Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) verbirgt sich die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“, in der eine Pflicht für alle Besitzer einer Gasheizung verankert ist, nach der Verbraucher bei älteren Heizungen einen obligatorischen Heizungscheck durchführen lassen müssen.
Diese Vorgabe betrifft allerdings nur Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten (Für Gebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten galt die Frist bis September 2023). Die Frist für eine mögliche Optimierung der Heizungsanlage läuft aber auch nur noch bis zum 15. September 2024.
Heizungscheck: Wer prüft denn eigentlich genau was?
Wer sich zu diesen ganzen Pflichten und Fristen fragt, was genau man für diesen Heizungscheck jetzt tun muss, sollte laut Informationen des Verbands Wohneigentum folgende Informationen kennen:
Wer prüft meine Heizung? Die Verordnung nennt für die Angabe die „fachkundige Personen“. Das sind Schornsteinfeger, fachkundige Handwerker, Heizungsbauer oder ausgewählte Energieberater.
Was genau wird geprüft? Diese fachkundigen Heizungsprüfer prüfen, ob die technischen Einstellungen der Anlage für eine energieeffiziente Nutzung optimal eingestellt sind, ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist und ob Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden. Außerdem kontrollieren diese Experten, welche Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten, damit diese gesetzeskonform sind.
Welche Ausnahmen gibt es? Wer seine Heizungsanlage bereits innerhalb von 2 Jahren vor dem 1. Oktober 2022 überprüfen lies, ist von der Pflicht befreit, sofern zu bei dieser Überprüfung kein Verbesserungsbedarf bestand. Das gilt auch, wenn das Gebäude, im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet wird (ein Energiemanagementsystem (EnMS) zeigt klar auf, wieviel Energie verbraucht wird und welche kontinuierlichen und alltagsbezogenen Möglichkeiten bestehen, um diesen Verbrauch zu senken. Die Einführung und Pflege eines EnMS ist in der internationalen Norm DIN EN ISO 50001 beschrieben).
Heizungscheck bei alten Gasheizungen ist Pflicht: Kosten bis 150 €
Die Ampelregierung schätzt, dass der oben genannte Heizungscheck bei etwa 10,4 Millionen Anlagen in Deutschland durchgeführt werden muss. Diese Prüfung soll im Schnitt um die 100 bis 150 € kosten, sofern sie während der üblichen Wartungsarbeiten durchgeführt wird.
Im Rahmen dieses Termins können die Experten den Eigentümern weitere individuelle (und wahrscheinlich auch kostenintensive) Möglichkeiten für Energieeinsparungen aufzeigen, um hierdurch „freiwillige Maßnahmen“ anzustoßen, die dann nicht mehr so verpflichtend wirken.
Michael Schmidt
Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
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