Hauskauf nur noch mit „richtiger“ Gesinnung?
Der geplante Zugriff des Staates auf unser Privatleben
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bauministerium sorgt für helle Aufregung und wird von Kritikern als Frontalangriff auf die Freiheit und den Rechtsstaat gewertet. Die Pläne der Regierung sehen vor, dass der Traum vom Eigenheim künftig an der politischen Einstellung des Käufers scheitern könnte.
Die Schock-Punkte der Reform:
Der Gesinnungs-Check beim Notar: Kommunen sollen ein weitreichendes Vorkaufsrecht erhalten, um Immobilienkäufe zu verhindern, wenn der Käufer „falsche“ Ansichten vertritt. Wer demnach als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wird, darf nicht mehr kaufen – die Gemeinde schnappt sich stattdessen das Objekt.
Der Verfassungsschutz als Schatten-Makler: Um die Gesinnung potenzieller Käufer zu prüfen, soll das Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Damit dürfte der Geheimdienst sensible Daten über Privatpersonen direkt an die Rathäuser übermitteln.
Willkür statt Rechtskraft: Besonders brisant: Für ein Kaufverbot müssten keine Straftaten vorliegen. Ein bloßer Verdacht auf „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ – ein dehnbarer Begriff – soll ausreichen, um Bürger vom Immobilienmarkt auszuschließen.
Das Ende der Niederlassungsfreiheit: Kritiker sprechen bereits von einem „Einstieg in den Willkürstaat“. Was die Regierung als „Stärkung des Gemeinwohls“ tarnt, sehen Experten als den Versuch, unliebsame Bürger durch staatliche Kontrolle aus dem öffentlichen und privaten Raum zu verdrängen.
Wenn dieses Gesetz kommt, entscheidet bald nicht mehr das Bankkonto über das neue Zuhause, sondern die Akte beim Verfassungsschutz. Ein beispielloser Ausbau des Überwachungsstaates mitten in Deutschland.
