Nicht nur der Fachkräftemangel ist ein Problem auf dem Arbeitsmarkt.
Auch die Suche nach guten Auszubildenen gestaltet sich immer schwieriger und am Ende müssen die vorhandenen Mitarbeiter motiviert bleiben, um dem Unternehmen langfristig treu zu bleiben.
Welche Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation bieten sich?

Insbesondere kleinere Unternehmen tun sich häufig schwer, ihren Beschäftigten, gerade in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten, eine möglicherweise längst verdiente Gehaltserhöhung zu gewähren. Ärgerlich ist dabei ja auch für beide Seiten, dass ein großer Anteil einer Gehaltserhöhung gar nicht beim Angestellten ankommt, sondern beim Finanzamt landet.
Deshalb ist es oft attraktiver sogenannte geldwerte Vorteile zu gewähren.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Im Gegensatz zur klassischen Gehaltserhöhung ist ein geldwerter Vorteil eine spannende Alternative, die in vielen Fällen einer sachlichen Leistung entspricht, die der Mitarbeiter neben der monatlichen Vergütung zusätzlich erhält.
Der Arbeitgeber kann viele dieser Vergütungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. In diesem Fall tauchen diese in der Lohnabrechnung gar nicht auf. Andere wiederum werden pauschal versteuert.
Ein finanzieller Vorteil ist in jedem Fall gegeben, was zuträglich für die Mitarbeitermotivation ist.

Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber
von geldwerten Vorteilen profitieren:

Wenn die Vorteile kein Arbeitsentgelt darstellen, sind sie für die Empfänger gerade deshalb ein Gewinn. Mit dem geldwerten Vorteil lässt sich die Abgabenlast für den Mitarbeiter spürbar verringern. Aber auch der Arbeitgeber gewinnt, weil er die Ausgaben von der Steuer absetzen und den Arbeitgeberanteil zur Sozial-versicherung spart, der bei einer klassischen Gehaltserhöhung anfallen würde. 
Es kann also für beide Seiten interessant sein, steuerfreie oder zumindest steuerbegünstigte Goodies neben dem Gehalt auszuhandeln. Spendiert das Unternehmen z. B. Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, zum Mittagessen oder zur Gesundheitsvorsorge bleibt dem Mitarbeiter unterm Strich mehr als von einer Gehaltserhöhung.

Beispiele für "Geldwerte Vorteile":

1. Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber Berufskleidung für den Mitarbeiter zur Verfügung, so liegt kein geldwerter Vorteil vor, wenn sie zum Beispiel:

  • auf die jeweils ausgeübte Tätigkeit zugeschnitten ist,
    durch eine uniformartige Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllt.

Ob diese Berufskleidung nur leihweise überlassen wird oder beim Mitarbeiter verbleibt, spielt dabei keine Rolle. Wird den Beschäftigten zudem angeboten, die ausgegebene Berufskleidung auch zu reinigen, ist auch dieser geldwerte Vorteil nicht steuerpflichtig, denn die Reinigung erfolgt ja in dem Fallausschließlich aus betrieblichen Interessen heraus.

2. Altersvorsorge

Im Jahr 2024 können Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter bis zu 7.248,00 € im Jahr lohnsteuerfrei  beisteuern.
Voraussetzung: Sie zahlen diese zum Beispiel in 
eine

Der Wert entspricht 8 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (West). Sozialversicherungsfrei sind im Jahr 2024 höchstens 4 % (beide Werte werden jedes Jahr angepasst).
Werden die Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung gezahlt, müssen Sie zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Bei geringverdienenden Arbeitnehmern wird die betriebliche Altersversorgung mit steuerlichen Zuschüssen gefördert.

3. Betriebliche Gesundheitsförderung

Pro Mitarbeiter können Arbeitgeber bis zu 600,00 € steuer- und sozialabgabenfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aufwenden.
Das können innerbetriebliche Aktivitäten sein, wie zum Beispiel:

  • Bewegungsförderliches Arbeiten
  • Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag

Aber auch extern durchgeführte Maßnahmen zählen dazu, wie zum Beispiel:

  • Entspannungsangebote
  • Reduktion von Übergewicht
  • Raucherentwöhnungskurse

Die Unterstützung zur Gesundheitsvorsorge durch den Betrieb kann auch höher also als 600,00 € im Jahr ausfallen. Der übersteigende Betrag ist dann aber steuerpflichtig. Wichtig ist, dass die Aktionen und Maßnahmen von einer Krankenkasse als förderungswürdig (nach § 20a SGB V) eingestuft sind. 

Der sogenannte „Förderkatalog“ (Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen) ist sehr umfangreich und unter dem folgenden Link zu finden:

Neben der Gesundheitsvorsorge gibt es auch Erholungsbeihilfen als geldwerte Vorteile, die ebenfalls nicht von der Sozialversicherung betroffen sind. Diese müssen pauschal mit 25 % versteuert werden, wenn sie weniger als 156,00 € jährlich betragen. Sogar für Ehepartner und Kinder von Mitarbeitern dürfen Arbeitgeber Beihilfen gewähren (104,00 bzw. 52,00 € pro Jahr).

4. Gelegenheitsgeschenke

Wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter aus besonderem Anlass eine Sachzuwendung zukommen lässt, dann ist diese bis zu 60,00 € im Monat lohnsteuerfrei, sofern es sich zum Beispiel um Dinge handelt wie:

  • Blumen,
  • Pralinen,
  • Bücher

Geldgeschenke sind grundsätzlich immer steuerpflichtig!

Zudem wurde in den Lohnsteuerrichtlinien 2023 klargestellt, dass solche Aufmerksamkeiten, die ein Arbeitgeber nahen Angehörigen des Arbeitnehmers zukommen lässt, nur dann steuerfrei sind, wenn diese Angehörigen auch im Haushalt des Arbeitsnehmers leben.

Auch unter den Begriff der Sachzuwendungen fallen Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in geringem Umfang und im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt.

Als „besonderer Anlass“ gelten zum Beispiel:

  • Geburtstag,
  • Hochzeit,
  • Beförderung,
  • bestandene Prüfung.

Weitere geldwerte Vorteile:

Es gibt natürlich noch viele weitere „geldwerte Vorteile“. 
Neben den Klassikern wie zum Beispiel:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • Firmenwagen (mittlerweile auch ein Dienstfahrrad)
gibt es Möglichkeiten der Unterstützung wie:
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Beihilfen in besonderen Fällen bzw. besonderen Notfällen
  • Dienstwohnung
  • Parkplatz auf dem Firmengelände oder im Parkhaus in unmittelbarer Nähe
  • Kinderbetreuung
  • Umzugskostenzuschuss
  • Mitarbeiterrabatte auf eigene angebotene Dienstleistungen oder Waren
  • Bonusmeilen
  • Werkzeuggeld
  •  


    Außerdem:
    • Fortbildungen (wenn nachgewiesen werden kann, dass diese dem eigenbetrieblichen Interesse gelten),
    • Tankgutscheine (allerdings werden Beträge über 50,00 € zu steuer- und abgabepflichtigem Lohn),
    • Mittagessen (in 2024 täglich 4,13 € für ein Mittag- oder Abendessen und 2,17 € für ein Frühstück)
    Zudem auch:
    • IT-Ausstattung (diese darf aber nur leihweise zur Verfügung gestellt und nicht geschenkt werden, sonst entfällt die Steuerfreiheit!)
    Erhält der Mitarbeiter
      • Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen zur Einlösung bei Dritten, so sind diese grundsätzlich lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig, sofern sie die Sachbezugsfreigrenze von insgesamt 50,00 € im Monat übersteigen.

    Michael Schmidt
    Bachelor of Arts (B.A.), Immobilienmanagement
    Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    -Kundenbetreuer-

    INTER Versicherungsgruppe
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